Änderung Nebenkostenprivileg

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2024?
Seit mehr als einem Jahrzehnt versorgt die Telekabel Riesa GmbH die Mieterinnen und Mieter der Wohnungsgesellschaft Riesa zuverlässig mit einer Vielzahl digitaler Fernseh- und Radioprogramme. Die dafür anfallenden Kabelfernsehgebühren konnten durch die Wohnungsgesellschaft bisher bequem als Teil der Betriebskosten im sogenannten „Sammelinkasso“ abgerechnet werden. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) entfällt dieses Nebenkostenprivileg.

Was muss ich tun, wenn ich weiterhin Kabelfernsehen über die Telekabel Riesa GmbH beziehen möchte?
Sie als Mieter können ab dem 1. Juli 2024 einen direkten Versorgungsvertrag mit der Telekabel Riesa GmbH abschließen. Um den Aufwand für alle WGR-Mieter so gering wie möglich zu halten, lag unserem Anschreiben vom November 2023 bereits ein solches Vertragsangebot bei. Sollten Sie mit den Vertragsbedingungen einverstanden sein, aber noch nicht gehandelt haben, dann senden Sie den unterzeichneten Vertrag am besten unverzüglich direkt an die Telekabel Riesa GmbH zurück.

Ändern sich damit die bisherigen Vertragskonditionen?
Nein, die Telekabel Riesa GmbH bietet Kabelfernsehen für alle Bestandskunden weiterhin zum gleichen Preis an. Zusätzlich entfällt für Kunden, die ihren Vertrag bis zum 30.04.2024 zurücksenden, die einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von 39,90 Euro.

Was passiert sonst?
Wer nicht rechtzeitig einen Direktversorgungsvertrag abschließt, schaut ab 1. Juli 2024 sprichwörtlich in die Röhre. Dann werden durch die Telekabel Riesa alle Anschlüsse für die Fernsehversorgung gesperrt. Davon ausgenommen bleibt die Versorgung mit Internet und Telefonie.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Telekabel Riesa können Sie unter der Telefonnummer 03525/7786781 zu den entsprechenden Öffnungszeiten der WGR-WohnGalerie erreichen. Alternativ stehen auch die Hausverwalter/innen der Wohnungsgesellschaft Riesa mbH für Fragen zur Verfügung.